Paying Agents erfüllen wichtige Aufgaben für den Emittenten. Damit Sie einen guten Überblick erhalten, was diese Aufgaben konkret beinhalten, haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt.
Situation
Sie sind ein Kreditinstitut mit Sitz im EWR-Raum oder in der Schweiz und möchten für einen Emittenten die Funktion als Paying Agent übernehmen. Sie haben ein Dedicated Cash Account (DCA) zur Teilnahme am europäischen T2S System.
Ihr Weg zur Funktion als Paying Agent
Sie haben das vertragliche Verhältnis mit dem Emittenten bereits im Vorfeld abgeschlossen, die Zahlstellen-Funktion zu übernehmen. Der Emittent informiert die OeKB CSD über die Paying Agent.
Definition des Paying Agents
Der Paying Agent wird vom Emittenten als einzige Stelle dazu ermächtigt, Zahlungen
- für eine Wertpapierkategorie
- auftragsgemäß
- in dessen Namen und
- auf dessen Rechnung
auszuführen und gegenüber der OeKB CSD erforderliche Angaben zur Verwahrung und Verwaltung dieser Wertpapierkategorie zu machen.
Benennung als Paying Agent
Wenn der Emittent Sie als Paying Agent bestellt, dann wird das durch Sie in der Issuer Platform vermerkt. Dies gilt gleichzeitig als Ihre Bestätigung diese Funktion zu übernehmen.
Der Emittent kann seinen Paying Agent jederzeit ändern. Wir vermerken jegliche Änderung in der Issuer Platform, die erst nach Bestätigung durch Sie als Paying Agent wirksam wird.
Sollte der Emittent keine Änderung vornehmen, bleibt der ursprünglich bestellte Paying Agent bis zur nächsten Änderung aufrecht.
Voraussetzung bei Zahlungen
Folgende Besonderheit sollten Sie als Paying Agent bei Zahlungen beachten:
Bei Zahlungen in Euro |
Paying Agent verfügt über ein DCA (Dedicated Cash Account), über das die Zahlung erfolgt. Ein DCA ist Voraussetzung für die Teilnahme an T2S. |
Bei Zahlungen in Fremdwährung |
Paying Agent verfügt über ein Geldkonto in der entsprechenden Fremdwährung bei der OeKB CSD, über das die Zahlung erfolgt. |
Am Zahltag wird das entsprechende und vorab festgelegte Konto des Paying Agents belastet.
Angaben zur Verwahrung und Verwaltung der Wertpapierkategorie:
Als Paying Agent des Emittenten erfüllen Sie noch eine weitere wichtige Aufgabe, denn Sie stellen der OeKB CSD Informationen zur Wertpapierurkunde bereit, die alle Angaben erhält, die zur Verwahrung und Verwaltung notwendig sind:
Anhang 6 Guideline Management of Digital and Physical Securities
Unser Serviceumfang im Detail erklärt:
