Als Zentralverwahrer gemäß EU-CSD Regulation (VO (EU) Nr. 909/2014) erfüllt die OeKB CSD GmbH (OeKB CSD) eine wichtige und zentrale Rolle im österreichischen Kapitalmarkt.

Ihr Geschäftsfeld umfasst die Erbringung zentraler Leistungen für die Teilnehmer im österreichischen Kapitalmarkt:

  • Sie übernimmt die Wertpapiere der kapitalaufnehmenden Emittenten zur Verwahrung und Verwaltung für die Investoren. Dies geschieht in digitaler Form als DGC (Digital Global Certificate) oder in herkömmlicher Papierform als PGC (Paper Global Certificate).
  • Sie führt die Buchungsaufträge der Investoren zur Abwicklung der Wertpapiergeschäfte durch, die diese an der Börse und außerbörslich abgeschlossen haben.
  • Sie steuert die Zahlungen der Emittenten an die Investoren zur Erfüllung der in den Wertpapieren verbrieften Ansprüche der Investoren gegenüber den Emittenten.

Die OeKB CSD ist eine 100%-ige Tochter der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB).

2 Geschäftsführer
8 Schlüsselfunktionen
>35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Hintergrund zur OeKB CSD

Damals

Der Ursprung der OeKB CSD reicht in das Jahr 1949 zurück. Die damalige Kontrollbank wurde im Jahr 1949 mit der Führung des Arrangementbüros und mit der Abwicklung der „Wertpapiersammelbank Wien“ betraut und 1965 zur Wertpapiersammelbank bestellt.

Als eigene Abteilung in der OeKB, später bekannt als CSD.Austria (CSD.A), übernahm sie von diesem Zeitpunkt an die Rolle des Zentralverwahrers in Österreich. Die Grundlage dafür war die Ermächtigung durch den Bundesminister für Finanzen gemeinsam mit dem Bundesminister für Justiz, eine Wertpapiersammelbank einzurichten.

Auszug aus dem Depotgesetz § 1 Abs. 3 im Jahr 1965:

„Falls es für den Wertpapierverkehr förderlich ist, hat der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz durch Verordnung eine am jeweiligen Sitz einer zum Handel mit Wertpapieren berechtigten Börse befindliche, nach ihren Erfahrungen und Einrichtungen geeignete Kreditunternehmung mit der Aufgabe einer Wertpapiersammelbank zu betrauen. Sie darf sich als Wertpapiersammelbank bezeichnen. Ihre Aufgabe ist die Sammelverwahrung von Wertpapieren, die von Kreditunternehmungen hinterlegt werden und über die mit Anweisung verfügt werden kann (Girosammelverwahrung).“

Heute

Bis September 2015 hatte die Wertpapiersammelbank (CSD.A), als Abteilung der OeKB keine eigene Rechtspersönlichkeit. In Vorbereitung auf die EU-Verordnung 909/2014 (CSD-Regulation, CSDR) wurde das CSD-Geschäft von der OeKB abgespalten und die OeKB CSD GmbH gegründet.

Am 01.08.2018 wurde die OeKB CSD gemäß Art 17 der EU-Verordnung (EU) Nr. 909/2014 („CSDR“) als Zentralverwahrer zugelassen und erhielt die Genehmigung zum Erbringen bankartiger Nebendienstleistungen gemäß Art 54 CSDR.

Zulassung eines Zentralverwahrers

(8) Jede juristische Person, die unter die Begriffsbestimmung für Zentralverwahrer fällt, muss von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ihren Sitz hat, vor Aufnahme ihrer Tätigkeiten zugelassen werden.
Aktueller Auszug aus der EU-Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (CSDR), Artikel 16
2
Geschäftsführer
8
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