Wird bei einem Wertpapier eine Zahlung (Kuponeinlösung, Tilgung, Dividendenzahlung, Fondsausschüttung …) fällig, werden wir aktiv. Wir kümmern uns um die effiziente Abwicklung fälliger Zahlungen - und das für alle bei uns als Issuer CSD verwahrten Wertpapiere.

Situation:

Emittenten haben ein Vertragsverhältnis mit einer Zahlstelle, sofern sie nicht selbst die Funktion einer Zahlstelle innehaben. Zahlstellen sind ein Kreditinstitut mit Sitz im EWR-Raum oder in der Schweiz. Weitere Informationen zur Funktion der Zahlstelle finden Sie hier:

Zahlstellen

Unser Serviceumfang:

Im Rahmen der Verwaltungstätigkeit rund um Ihr Wertpapier kümmern wir uns auch darum, fällige Werte einzulösen. Im Zuge dessen erinnern wir Sie an die Fälligkeit und ziehen den fälligen Betrag von Ihrem entsprechenden Konto ein. 

Die Kosten:

Als CSD halten wir unsere Kosten transparent. Diese finden Sie in unserer Preisliste:

Anhang 3 Preise, Pkt. 6.2

Ihr Weg zu uns:

Wir helfen Ihnen, den für Sie geeigneten Weg zu finden. Kontaktieren Sie uns!

Zuordnung Zahlstelle/Emittent je Wertpapier:

Jedes Wertpapier, das die OeKB CSD selbst verwahrt und verwaltet (Issuer CSD), hat genau eine Stelle zugeordnet, bei der die OeKB CSD fällige Werte einlöst.
Diese Stelle ist in der Regel die auf der Wertpapierurkunde vermerkte Zahlstelle.

Aufgabe der OeKB CSD:

Die OeKB CSD übernimmt die Aufgabe

  • bei einer Zahlung
  • bei allen von ihr selbst verwahrten und verwalteten Wertpapieren (OeKB CSD als Issuer CSD)
  • den Gegenwert des fällig werdenden Wertpapiers
  • bei der auf der Urkunde vermerkten Zahlstelle
  • termingerecht

einzufordern.

Berechnung:

Wir berechnen den Fälligkeitsbetrag

  • auf Basis der uns bekannten Informationen über die jeweilige Emission und
  • unter Berücksichtigung der von Depotinhabern erteilten Aufträge, fällige Werte
    • nicht oder
    • ohne Abzug von österreichischer Quellensteuer einzulösen und
  • unter kaufmännischer Rundung auf die neunte Nachkommastelle.

Die Zahlstelle prüft diese Informationen ebenfalls auf Richtigkeit. So ist sichergestellt, dass der ordnungsgemäße Fälligkeitsbetrag eingelöst und an die Depotinhaber weitergegeben wird.

Erinnerung der Fälligkeit:

Wir erinnern die Zahlstelle schriftlich über den ermittelten Betrag des fälligen Wertes zum jeweiligen Geschäftsfall und informieren über den Zahlungsweg.

Nicht (vollständige) Einlösung:

Wenn eine Zahlung nicht erfolgen oder aufgeschoben werden soll, besteht die Möglichkeit, uns darüber bis 10:00 Uhr am Fälligkeitstag zu informieren.

Zahlung:

Fällige Zahlungen müssen

  • am Fälligkeitstag
  • durch die Zahlstelle
  • bis spätestens 10:30 Uhr Wiener Ortszeit
  • auf dem von der OeKB CSD bekannt gegebenen Geldkonto

zur Verfügung gestellt werden, um eine taggleiche Weitergabe an die Depotinhaber sicherstellen zu können.

Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Service Center Einlösung fälliger Werte
T +43 1 53127-2080
inkasso@oekb-csd.at