Wir unterstützen Emittenten rund um ihre Wertpapierurkunde, sei es ein Digital Global Certificate (DGC) oder ein herkömmliches Paper Global Certificate (PGC).

Situation:

Sie sind Emittent und möchten ein Wertpapier begeben.

Unser Serviceumfang:

Wir unterstützen Sie von der Erstellung der Wertpapierurkunde über die Übernahme in die Verwahrung und Verwaltung bis hin zur Ausbuchung.

Die Kosten:

Als CSD halten wir unsere Kosten transparent. Diese finden Sie in unserer Preisliste:

Anhang 3 Preise, Pkt. 6

Ihr Weg zu uns:

Wir helfen Ihnen den für Sie geeigneten Weg zu finden. Kontaktieren Sie uns!

Anhang 5.1 Bekanntgabe Kundenstammdaten
Anhang 5.2 Bekanntgabe Kundenstammdaten (Emittenten)

Lesen Sie hier, welche Aufgaben wir für Sie als Emittent übernehmen:

Wir unterstützen Emittenten rund um ihre Wertpapierurkunde, sei es ein Digital Global Certificate (DGC) oder ein herkömmliches Paper Global Certificate (PGC).

Wir unterstützen Sie in Ihrer Rolle als Transfer Agent (TA) des Emittenten bei der Erstellung des DGC (Digital Global Certificate). Finanzinstitute mit Depotkundenstatus bei der OeKB CSD können als ihr eigener TA agieren. 

Wir informieren Sie gerne bei

  • der Erstellung von Digital Global Cetrificates oder Paper Global Certificates
  • der Anpassung von Wertpapierurkunden aufgrund ihrer Veränderbarkeit und im Rahmen von Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen, Splits oder Namensänderungen.

Außerdem erhalten Sie von uns Auskunft über die Ausfolgbarkeit von Einzelurkunden (PGC) sowie die Art der Verwahrmöglichkeiten.

Unsere moderne Issuer Platform führt Emittenten sowie deren Agents durch die erforderlichen Schritte.

Wir stellen Musterurkunden bzw. Vollmachten bereit, die Ihnen als Emittent bzw. Transfer Agent (TA) - eine den CSD-Standards entsprechende Erstellung von Wertpapierurkunden ermöglichen. Im Downloadbereich unter AGB / Anhänge finden sie die notwendigen Mustervollmachten. Gattungsvollmachten minimieren die erforderlichen papierbasierten Schritte entscheidend.

Link zum Downloadbereich, Auswahl AGB und Anhänge

Wertpapierinformationen:

Wir stellen Wertpapierinformationen online zur Verfügung, die Ihnen als Emittent den Informationsaustausch zu den Depotinhabern der OeKB CSD ermöglichen. Darin sind von Emittenten an die OeKB CSD übermittelte Verlautbarungen zu Wertpapieren enthalten und das Tool bietet Informationen zu Emissionen wie z.B. zu öffentlichen Übernahmeangeboten oder dem Erreichen einer Mindestannahmeschwelle.

Depotinhaber können diese Daten nach erfolgter Anmeldung einsehen.
 

My OeKB CSD Kunden-Bereich:

Zu unseren Online Services

Unser Serviceumfang im Detail erklärt:

Es ist erforderlich, dass die OeKB CSD vom Emittenten die Benennung eines Paying Agents (PA) einfordert.

Dabei handelt es sich um ein Kreditinstitut mit Sitz im EWR-Raum oder in der Schweiz. Paying Agents/ Zahlstellen verfügen über ein Dedicated Cash Account (DCA), welches Voraussetzung ist zur Teilnahme am europäischen T2S System und über welches Zahlungen in Euro erfolgen. Bei Zahlungen in Fremdwährungen verfügt der PA zusätzlich über ein entsprechendes Geldkonto bei der OeKB CSD.

Der Paying Agent wird vom Emittenten als einzige Stelle dazu ermächtigt, Zahlungen

  • für eine Wertpapierkategorie
  • auftragsgemäß
  • in dessen Namen und
  • auf dessen Rechnung
  • auszuführen und gegenüber der OeKB CSD erforderliche Angaben zur Verwahrung und Verwaltung dieser Wertpapierkategorie zu machen.

Wenn Sie als Emittent einen Paying Agent bestellen, dann bedarf dies der Bestätigung durch den PA.

Sie können den PA auch ändern, dies wird erst nach schriftlicher Bestätigung der Zahlstelle wirksam, die ursprüngliche Zahlstelle bleibt bis zur Wirksamkeit der Änderung bestellt.
 

Unser Serviceumfang im Detail erklärt:

Für die Begebung eines Paper Global Certificats (PGC) ist erforderlich, dass die OeKB CSD die Benennung eines Wertpapierkontrollors bei Ihnen als Emittent einfordert.

Bei  der Begebung eines Digital Global Certificats (DGC) ist diese Funktion in der Rolle des Transfer Agents (TA) bereits enthalten, es bedarf keines zusätzlichen Wertpapierkontrollors.

Der Wertpapierkontrollor ist ein Kreditinstitut mit Sitz in einem EWR-Vertragsstaat oder einem Mitgliedstaat der OECD und hat überdies mit der OeKB CSD einen Vertrag über Kontrollen und Bestätigungen bei der Übernahme von Wertpapieren im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der OeKB CSD (Authentizität) geschlossen. Wir stellen auf Wunsch gerne eine Liste der Wertpapierkontrollore zur Verfügung.

Die Authentizität gibt an, ob die eingelieferte Urkunde

  1. dem Willen des Emittenten entspricht,
  2. ordnungsgemäß errichtet wurde und jene Art von Wertpapier sein kann, die auf der Urkunde angegeben ist und
  3. für den Emittenten gültig unterfertig wurde.

Der Wertpapierkontrollor prüft ob die Voraussetzungen der Authentizität (Pkt 1-3) vorliegen. Er bestätigt das, indem er die Wertpapierurkunde rechtsverbindlich unterzeichnet = Bestätigung der Authentizität.

Selbstverständlich dürfen Sie als Emittent den Wertpapierkontrollor aus der Liste der Wertpapierkontrollore mit Vertragsverhältnis mit der OeKB CSD auswählen. Es hat sich bewährt, Zahlstellenfunktion und Wertpapierkontrollor aus einer Hand zu beziehen.
 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Einlieferung Ihrer Wertpapierurkunde, sei es in der modernen Form eines Digital Global Certificates (DGC) oder eines Paper Global Certificates (PGC). 

Mehr Informationen zur Anbindung von Emittenten finden Sie hier:

Ihre Anbindung an die OeKB CSD

Als erster Schritt wird die Wertpapierurkunde mit deren Stammdaten (REDA, Reference Data) vom Transfer Agent (TA) - der vom Emittent bestimmt wurde-  in der Issuer Platform der OeKB CSD erfasst.

Im Falle der Begebung eines Digital Global Certificates (DGC) entsteht durch die Befüllung der REDA und der Freigabe durch den TA die Urkunde auf digitalem Weg.  

Im Falle der Begebung eines Paper Global Certificates (PGC) folgt als nächster Schritt die physische Einlieferung der Wertpapierurkunde in den Tresor der OeKB CSD.  Der Tresor der OeKB CSD befindet sich an unserem Standort Am Hof 4.
 

Wir prüfen jede in den Tresor eingelieferte Wertpapierurkunde und die dazugehörigen Wertpapierbedingungen nach sorgfältig ausgewählten Kriterien (Authentizität).

Die Authentizität gibt an, ob die eingelieferte Urkunde

  1. dem Willen des Emittenten entspricht,
  2. ordnungsgemäß errichtet wurde und jene Art von Wertpapier sein kann, die auf der Urkunde angegeben ist und
  3. für den Emittenten gültig unterfertig wurde.

Wir vergleichen die vorab im Online Client der OeKB CSD (Settlement Client) eingetragenen Stammdaten mit den Daten der Wertpapierurkunde.

Unser Serviceumfang im Detail erklärt:

Sie als Emittent und die gegebenenfalls von Ihnen gemäß Pkt. 2.2.1 (5) AGB der OeKB CSD auf der Wertpapierurkunde bekannt gegebene Zahlstelle ist uns gegenüber verpflichtet, alle zur Verwahrung und Verwaltung der Wertpapierkategorie erforderlichen Angaben gemäß zu machen. In Annex 9 ist das Verfahren dafür beschrieben. 

Die Autorisierung eines Information Providers zur Bekanntgabe von Angaben zur Verwahrung und Verwaltung betreffend Mitteilungen zu Hauptversammlungen und Disclosure Requests an uns erfolgt durch Übermittlung eines seitens des Emittenten rechtsverbindlich unterfertigten Formulars gemäß Annex 10.

Mehr Informationen zu den Angaben zur Verwahrung und Verwaltung erhalten Sie hier:

Ihre Anbindung an die OeKB CSD

Unser Serviceumfang im Detail erklärt:

Wir unterstützen Sie bei der Auslieferung einer Wertpapierurkunde. Auslieferungen erfolgen durch den Depotinhaber der OeKB CSD.

Die Auslieferung der gewünschten Wertpapierurkunde wird zunächst im Online Client (Settlement Client) der OeKB CSD erfasst (= Withdrawal Instruction). Durch die Erfassung wird gleichzeitig ein Auslieferungsbeleg erstellt. Die Ausfolgung der Wertpapiere kann nur gegen Vorlage des rechtsverbindlich unterschriebenen Auslieferungsbeleges Zug um Zug erfolgen.

Wichtig zu wissen ist, dass pro Wertpapierkategorie ein Auslieferungsbeleg erstellt werden muss.

Manche Wertpapierkategorien können nicht aus dem Tresor der OeKB CSD ausgeliefert werden.

Wir führen den MERCUR im Auftrag des Bundesministers für Justiz. Er ist Österreichs Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden gemäß dem Kraftloserklärungsgesetz (KEG).

Die Verlautbarungen im MERCUR beinhalten folgende Informationen:

  • Wertpapiere und Urkunden, deren Verlust bekanntzumachen und deren Aufgebot gemäß KEG (BGBL Nr. 86/1951) kundzumachen ist;
  • Mitteilungen von mit Opposition belegten Wertpapieren und Urkunden (Verlustanzeigen, Sperrvermerke);
  • Fälligkeitskalender zu Emissionen von Wertpapieren betreffend österreichischer Emittenten, die an der Wiener Börse notieren bzw. von der OeKB CSD als girosammelverwahrfähig erklärt wurden.

MERCUR Abonnement:

Der MERCUR zeigt alle österreichischen Wertpapiere auf, die aufgeboten sind. Er wird in der Regel oft von Depotinhabern bezogen, die sicherstellen möchten, dass im Rahmen ihres Wertpapierhandels kein aufgebotenes Wertpapier erworben wird.

Wir bieten den MERCUR als Jahresabonnement in elektronischer Form an. Informationen zu den Kosten von MERCUR, finden Sie in unserer Preisliste.

Unser Serviceumfang im Detail erklärt:

Sie möchten den MERCUR abonnieren? Kontaktieren Sie uns!

Service Center Notary Services & Safekeeping
T +43 1 53127-2090
wertpapierlieferung@oekb-csd.at

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