Investmentfonds- und Immobiliengesellschaften sind verpflichtet Informationen zu Fondsmaßnahmen gem. § 133 Investmentfondsgesetz 2011 zu veröffentlichen und Abwicklungsanzeigen zu übermitteln.

Hintergrund:

Seit Ende 2012 veröffentlichen österreichische Verwaltungsgesellschaften Fondsmaßnahmen lt. InvFG 2011, die öffentlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Ende 2015 kam dazu, die Verpflichtung österreichischer Immobiliengesellschaften Fondsmaßnahmen lt. ImmoInvFG in gleicher Weise zu veröffentlichen.

Derzeit werden folgende Maßnahmen (Meldetypen) übermittelt:

  • Fondsbestimmungsänderungen (InvFG 2011)
  • Fondsfusion
  • Master Feeder Struktur
  • Fondskündigung
  • Übertragung der Verwaltung
  • Potenziell nachteilige Interessenskonflikte
  • Änderung der Erträgnisverwendung
  • Umwandlung eines OGAW in einen Spezialfonds
  • Informationen zu Best Execution
  • Elektronische Version der Veröffentlichungen gem. InvFG 2011
  • Status der Auftragserteilung
  • Fondsbestimmungsänderungen (ImmoInvFG)

Wen betrifft es?

Depotinhaber der OeKB CSD, wenn die Fondsmaßnahme eine ISIN betrifft, die Sie in Ihrem Depot halten.

Unser Serviceumfang:

Sie als Depotinhaber werden von uns über die entsprechende Fondsmaßnahme informiert. Wir senden Ihnen dazu eine SWIFT Nachricht (MT564) und/oder ein E-Mail.

Wie sieht die SWIFT Nachricht über die Fondsmaßnahme aus?

Wir haben für Sie eine detaillierte Beschreibung und ein Beispiel erstellt:

MT564 Specification funds measures

Sie möchten mehr wissen?
Informieren Sie sich hier:

Investmentfondsgesetz – RIS

Meldung von Fondsmaßnahmen – ein Service der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB)

Issuer Information Center - ein Service der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB)

Unser Serviceumfang im Detail erklärt: