03.09.2020

Mit 3. September 2020 treten die letzten Umsetzungsbestimmungen der Shareholder Rights Directive II* in Kraft.

Diese befasst sich mit den Informationsströmen zwischen Emittenten und Aktionären. Emittenten haben nun das Recht, die Identität Ihrer Aktionäre durch die Verwahrkette zu erfragen und für Anleger gelten neue Informationspflichten, die mit technischem und organisatorischem Aufwand verbunden sind. Die anspruchsvolle Aufgabe, im gesamten Gebiet des EWR grenzüberschreitend ein neues Niveau der Informationsqualität und Geschwindigkeit herzustellen, hat auch Intermediäre (Banken, Zentralverwahrer, etc.) vor nicht unwesentliche Herausforderungen gestellt.

Die OeKB CSD, als Issuer CSD, ist gut für diese neuen Aufgaben gerüstet. Die österreichischen Banken, welche Wertpapierdepots für Ihre Kunden halten, haben ebenfalls auf die Herausforderungen reagiert und sind vorbereitet.

Die OeKB CSD ist in Österreich der einzige zugelassene Zentralverwahrer (Central Securities Depository) gemäß EU-CSD Regulation (VO (EU) Nr. 909/2014). Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die Verwahrung, Verwaltung und Abwicklung von Wertpapieren unter Erfüllung der höchsten regulatorischen Anforderungen.

*Aktionärsrechterichtline II (RICHTLINIE (EU) 2017/828)

Mehr Informationen zur Anbindung von Aktiengesellschaften, die der SRD II unterworfen sind, finden Sie hier: Ihre Anbindung an die OeKB CSD

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