Mit 1. Februar 2022 tritt die delegierte Verordnung (EU) 2018/1229 zur Abwicklungsdisziplin in Kraft.
Die Abwicklungsdisziplin (Settlement Discipline Regime) ist ein zentraler Aspekt der Zentralverwahrerverordnung (CSDR).
Das Hauptziel der CSDR ist es, die Sicherheit und Effizienz der Wertpapierabwicklung zu verbessern.
Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Settlement Discipline Regime eine Reihe von Maßnahmen zur Verhinderung von Verzögerungen bei der Abwicklung von Wertpapiertransaktionen vor, wie
- Geldbußen (Penalties) für gescheiterte Abwicklungen
- obligatorische Eindeckungen (Buy-ins) von nicht gelieferten Wertpapieren
- umfangreiches Reporting an Behörden
- Suspendierung von Teilnehmern am Kapitalmarkt durch die CSDs, CCPs und Börsen, welche die Abwicklungsdisziplin systematisch und kontinuierlich nicht erfüllen
Die implementierten Maßnahmen sollen dem Scheitern von Abwicklungen vorbeugen und entgegenwirken und die Abwicklungsdisziplin fördern.