Notifikation nach Art. 23 CSD Regulation
Die Bemühungen der OeKB CSD hinsichtlich der Notifikation für deutsche Inhaberschuldverschreibungen tragen nun Früchte:
Mit 29. September 2020 erteilten die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der OeKB CSD ihre Zustimmung für die Erbringung von Zentralverwahrer-Dienstleistungen für auf Inhaber lautende Schuldverschreibungen nach deutschem Recht.