29.09.2020

Notifikation nach Art. 23 CSD Regulation

Die Bemühungen der OeKB CSD hinsichtlich der Notifikation für deutsche Inhaberschuldverschreibungen tragen nun Früchte: 

Mit 29. September 2020 erteilten die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der OeKB CSD ihre Zustimmung für die Erbringung von Zentralverwahrer-Dienstleistungen für auf Inhaber lautende Schuldverschreibungen nach deutschem Recht. 
 

Damit ist sichergestellt, dass die OeKB CSD ihre Kern- und Nebendienstleistungen gemäß CSD Regulation auch weiterhin für Schuldverschreibungen, deren Bedingungen die Wahl des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vorsehen, erbringen darf.
Dr. Georg Zinner
Geschäftsführung
Wir freuen uns, dass wir als Zentralverwahrer in Österreich für diese Tätigkeit mit einem EWR-Pass entsprechend Art. 23 der CSD Regulation notifiziert sind und Emittenten Inhaberschuldverschreibungen nach deutschem Recht bei uns verwahren können.
Mag. Peter Felsinger
Geschäftsführung

Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Service Center OeKB CSD
T +43 1 53127-2100
csd@oekb-csd.at