Im Dezember hat der Ministerrat über eine Ergänzung im Depotgesetz abgestimmt - der entsprechende Beschluss wurde Ende Februar im Nationalrat beschlossen.
Damit ist der Weg frei für die „digitale Sammelurkunde“.
Die Novelle ermöglicht, dass ein Wertpapier auch ohne physische Wertpapierurkunde das gleiche Wertpapierrecht verbrieft, nämlich digital durch die Anlage eines Datensatzes.
Die Ausstellung einer physischen Wertpapierurkunde ist somit künftig keine Voraussetzung für ein Wertpapier mehr.
Dies gilt für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate.
Die Vorteile:
Die OeKB CSD als der einzige in Österreich zugelassene Zentralverwahrer kann somit bei einer Vielzahl von eingelieferten Sammelurkunden (bei ca. 8.000 Sammelurkunden, die jährlich in diese Kategorie fallen) diese Vorteile realisieren.
Die technische Umsetzung der digitalen Sammelurkunde wird hinkünftig die OeKB CSD übernehmen und wie immer eng mit österreichischen Emittenten zusammenarbeiten, um ihnen einen modernen und sicheren Zugang zu einem Verwahrsystem zu ermöglichen.
Aber auch internationale Teilnehmer können einen Nutzen daraus ziehen, denn die physische Wertpapiereinlieferung am Wertpapierschalter der OeKB CSD kann damit für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate entfallen.
Eine Entwicklung, von der alle Marktteilnehmer profitieren.
