03.08.2018

Die OeKB CSD erhielt von der Finanzmarktaufsicht am 01. August 2018 die Zulassung als Zentralverwahrer und die Genehmigung zum Erbringen bankartiger Nebendienstleistungen gemäß der entsprechenden EU-Verordnung (EU) Nr. 909/2014 („CSDR“).

Weiterhin alle Voraussetzungen für CSD-Services erfüllt

Die Zulassung bestätigt die Einhaltung der umfassenden Vorschriften für die Organisation und die Geschäftstätigkeit von Zentralverwahrern in der EU und ist Voraussetzung dafür, dass die OeKB CSD ihre zentralen Dienstleistungen für den österreichischen Kapitalmarkt weiter erbringen darf.

„Die neue EU-Verordnung hat das Ziel, die unterschiedlichen Regeln für Zentralverwahrer von Wertpapieren in Europa zu vereinheitlichen und gleiche Voraussetzungen für die gesamte Branche zu schaffen. Die erhaltene Zulassung ist die Bestätigung dafür, dass wir unser Kerngeschäft auf höchstem Niveau beherrschen und für unsere Kunden ein verlässlicher Partner im Kapitalmarkt sind“, so Georg Zinner, Geschäftsführer der OeKB CSD.

„Wir verwahren für österreichische und internationale Banken, deren Wertpapiergeschäfte wir abwickeln rund 15.000 Wertpapiere österreichischer Emittenten im Wert von 600 Milliarden Euro. Die Zulassung ist ein weiterer Schritt der OeKB CSD, den Zugang zum österreichischen Kapitalmarkt für Emittenten und Investoren sicher und effizient zu gestalten“, sagt Peter Felsinger, Geschäftsführer der OeKB CSD.